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IT Governance und Compliance / Richtlinien und Infrastruktur

NIS2 Richtlinie

Zur Verbesserung von Cybersicherheitsstandards bei Unternehmen hat die Europäische Union den Nationale Informationssicherheitsstandard 2 (NIS-2-Richtlinie) erlassen. Sie soll kritische Infrastrukturen besser gegen Schwachstellen in der Lieferkette, Erpressersoftware-Angriffe und andere Cyberbedrohungen schützen.

Unternehmen, Dienstleister und Versorger werden aufgefordert ein Risiko- und Sicherheitsmanagement zu installieren und Cybersicherheitsmaßnahmen umzusetzen.

iperdi IT-Security ist Ihr Partner für Informations- und Cybersicherheit. Wir unterstützen Sie dabei, die Anforderungen der NIS-2-Richtlinie zu erfüllen.

Wir beraten Sie gern zu folgenden Themen:

  • Risikobewertungen
  • Richtlinien und Verfahren
  • Industriestandards für den Einsatz von Kryptographie
  • Umgang mit Sicherheitsvorfällen
  • Sicherheit von DevSecOps
  • Schulung und Sensibilisierung für Cybersicherheit
  • Verfahren für den Umgang mit Daten
  • Management der Geschäftskontinuität
  • Zugangskontrolle und MFA
  • Sicherheit der Lieferkette

Wenn Sie in folgenden Bereichen tätig sind, greift die NIS-2-Richtlinie:


Existenzielle Dienstleister und Grundversorger:

  • Energie: Strom, Fernwärme und -kälte, Öl, Erdgas, Wasserstoff
  • Herstellung von pharmazeutischen Produkten (einschließlich Impfstoffen)
  • Trink- und Abwasser
  • Verkehr
  • Bankwesen (mit Ausnahme der Zentralbanken)
  • Finanzdienstleister
  • Gesundheit
  • Digitale Infrastruktur – Internet Exchange Points (IXPs),
  • DNS-Anbieter, TLD-Namensregistrierungsstellen, Cloud-Computing-Anbieter von Rechenzentren, Content-Delivery-Netze, Treuhandservices, öffentliche, elektronische Kommunikationsnetze, elektronische Kommunikationsdienste
  • ICT-Service-Management (Business-to-Business)
  • Raumfahrtindustrie
  • Zentrale und regionale öffentliche Verwaltungen

Wichtige Dienstleister und Versorger:

  • Post- und Kurierdienste
  • Abfallwirtschaft
  • Chemikalien - Herstellung, Produktion, Vertrieb
  • Lebensmittel - Herstellung, Verarbeitung, Vertrieb
  • Herstellung von Medizinprodukten
  • Herstellung von Computern, elektronischen und optischen Erzeugnissen, elektrischem Equipment, Maschinen sowie Kraftfahrzeugen und anderen Transportmitteln
  • Digitale Anbieter: Online-Marktplätze, Suchmaschinen und Plattformen für soziale Netzwerkdienste

›› Bundesministerium für Daten- und Informationssicherheit (BSI)



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